STÄDTISCHES GRUNDSTÜCK ZUM BAU EINES EINFAMILIENHAUSES IN ESPARTINAS
€ 75.000 Euro
- ID ITH3821
- Landfläche 154,89m²
Urbane baugrundstucke - Spanien, Andalusia, Sevilla, Espartinas, centro
Stadtgrundstück in einem konsolidierten Wohngebiet von Espartinas, ideal für diejenigen, die ihr eigenes Haus in ruhiger Umgebung bauen möchten, und gut mit Sevilla verbunden.
Das Grundstück hat eine Fläche von etwa 156 m² in einer Straße, die bereits aus bereits erbauten Einfamilienhäusern besteht, was es ermöglicht, die Art des möglichen Gebäudes leicht vorzustellen.
Laut der durchgeführten indikativen Stadtanalyse würde das Grundstück die Entwicklung eines Einfamilienhauses mit einer ungefähren Fläche von 120–130 m² ermöglichen, das sich auf zwei Stockwerke verteilt und eine ideale Lösung für ein komfortables und funktionales Familienhaus bietet.
Indikatives Beispiel für eine mögliche Verteilung
* Ungefähres Erdgeschoss: 60 – 65 m²
* Ungefähres Obergeschoss: 60 – 65 m²
* Ungefähre Gesamtfläche gebaut: 120 – 130 m²
Die endgültige Konfiguration muss durch die entsprechende Stadtplanungskonsultation oder ein technisches Projekt überprüft werden.
Die Umgebung ist ruhig und wohnlich, mit zusammengefassten Häusern und guter Verbindung zu Sevilla und dem Rest des Aljarafe, was dieses Grundstück zu einer sehr interessanten Option für Selbstentwickler macht, die ihr Haus messbar gestalten möchten.
Schlüsselmerkmale
* Grundstücksfläche: 154,89 m²
* Städtische Handlung
* Möglichkeit eines freistehenden Hauses auf zwei Stockwerken
* Ungefähre gebaute Fläche: 120–130 m²
* Konsolidiertes Wohnumfeld
* Straße mit bereits gebauten Häusern
* Gute Verbindung nach Sevilla
* Nahegelegene Verbindungen
Eine interessante Gelegenheit für diejenigen, die ihr eigenes Haus in Aljarafe bauen und das Projekt an ihre Bedürfnisse und ihren Lebensstil anpassen möchten.
In Übereinstimmung mit dem Dekret der Junta de Andalucía 218-2005 vom 11. Oktober werden die Mandanten darüber informiert, dass Notarius-, Standesamts- und I.T.P.-Kosten ebenso wenig im Preis enthalten sind wie die Vermittlungsgebühren für Immobilien. Verfügbares Dokument D. I. A, basierend auf den Bestimmungen des Dekrets 218/05 vom 11. Oktober, das die Verbraucherinformationsverordnung für den Verkauf und die Vermietung von Häusern in Andalusien regelt.
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